Juli 2026 | Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) | Expertengruppe „Long COVID Off-Label-Use“
Vier Wirkstoffe bei Long COVID im Off-Label-Use verordnungsfähig
Betroffene mit Long COVID können seit dem 11. Juni 2026 vier bestimmte Wirkstoffe im sogenannten „Off-Label-Use“ auf Kassenrezept erhalten. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu die Arzneimittel-Richtlinie ergänzt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Änderungen nicht beanstandet.
Arzneimittel werden von den Zulassungsbehörden für spezifische Anwendungsgebiete zugelassen. Wenden Ärztinnen und Ärzte einen Wirkstoff im Rahmen ihrer Therapiefreiheit außerhalb dieser Zulassung an, spricht man von einem „Off-Label-Use“. Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen, müssen strenge Kriterien erfüllt sein.
Der G-BA traf die genannten Beschlüsse auf Grundlage der Empfehlungen der Expertengruppe „Long COVID Off-Label-Use“, die vom BMG berufen wurde. Folgende vier Wirkstoffe sind nun unter spezifischen Voraussetzungen für gesetzlich Versicherte verordnungsfähig:
Agomelatin: Der Wirkstoff wurde ursprünglich zur Behandlung schwerer Depressionen bei Erwachsenen zugelassen. Er kann nun bei Fatigue infolge von Long COVID sowie Myalgischer Enzephalomyelitis beziehungsweise dem Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) verordnet werden. Unter Fatigue versteht man einen andauernden, schweren körperlichen und geistigen Erschöpfungszustand, der sich durch Pausen oder Schlaf kaum oder nur kurzfristig bessern lässt.
Vortioxetin: Auch dieser Wirkstoff wurde regulär zur Behandlung schwerer Depressionen zugelassen. Bei Long COVID kann er bei kognitiven Beeinträchtigungen sowie bei depressiven Symptomen verordnet werden. Kognitive Beeinträchtigungen beschreiben Störungen der geistigen Leistungsfähigkeit, zum Beispiel eine verringerte Aufmerksamkeits- und Gedächtnisleistung.
Ivabradin: Ivabradin ist bei bestimmten Herzerkrankungen zugelassen. Bei Long COVID dient es der Behandlung des Posturalen orthostatischen Tachykardiesyndroms (PoTS), das mit Kreislaufbeschwerden nach dem Aufrichten und Aufstehen einhergeht.
Metformin: Der Wirkstoff ist für die Behandlung von Diabetes Typ 2 zugelassen und kommt insbesondere bei übergewichtigen Patientinnen und Patienten zum Einsatz. Er kann nun außerhalb der Zulassung bei Menschen mit starkem Übergewicht (BMI > 25) zur Vorbeugung von Long COVID eingesetzt werden. Die Voraussetzung ist, dass er innerhalb von 3 Tagen nach Diagnosestellung einer akuten SARS-CoV-2-Infektion verordnet wird und die Beschwerden weniger als 7 Tage andauern.
Der G-BA weist darauf hin, dass der Off-Label-Use eine wichtige Behelfsoption für Betroffene ist, ein reguläres arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren aber nicht ersetzen kann. Laut G-BA besteht weiterhin dringender Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen und gezielten Therapiemöglichkeiten bei Long COVID sowie ME/CFS.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen haben ein Antrags- und Mitberatungsrecht in allen Gremien des G-BA. Hauptaufgabe des G-BA ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung näher zu bestimmen und zu entscheiden, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Der G-BA legt zudem Maßnahmen zur Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung sowie Anforderungen für strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme, kurz DMP) fest und bewertet den Nutzen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen.
Expertengruppe „Long COVID Off-Label-Use“
Die Expertengruppe „Long COVID Off-Label-Use“ wurde vom Bundesministerium für Gesundheit berufen und hat ihre Geschäftsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Sie bewertet die wissenschaftliche Evidenz zum Einsatz von Wirkstoffen bei Long COVID außerhalb ihrer Zulassung. Auf dieser Grundlage gibt die Gruppe Empfehlungen an den G-BA, welche Wirkstoffe künftig verordnet und erstattet werden können. Ziel ist es, Betroffenen einen erleichterten Zugang zu sicheren und wirksamen Arzneimitteln zu ermöglichen.
