Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bmg-longcovid.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2023 extern durchgeführten Überprüfung nach BITV/EN 301 549.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar:

  • Auf der Startseite bricht bei einer Textvergrößerung auf 200 Prozent der Text der Registerkarten im Zeitstrahl nicht um (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4).
  • Im Hochkontrastmodus sind die Icons zum Ausklappen der Einträge im Akkordeon auf Hover nur schwach, ansonsten kaum sichtbar (EN 301 549 Prüfschritt 11.7).

Datum der Erstellung beziehungsweise der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 05. Juni 2023 erstellt und am 22. November 2023 zuletzt aktualisiert.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bmg-longcovid.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Erster Dienstsitz: Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Zweiter Dienstsitz: Mauerstraße 29, 10117 Berlin (Mitte)

Telefon: +49 (0)030 18441-0 (bundesweiter Ortstarif)
Fax: 030 18441-4900
E-Mail: poststelle(at)bmg.bund.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de