UK / BG

Wurde die Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt, helfen die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften (UK/BG) bei Fragen zu Long COVID. Zusammen mit den Berufsgenossenschaftlichen Kliniken (BG Kliniken) haben sie frühzeitig ein überregionales, strukturiertes und interdisziplinäres Angebot für Betroffene entwickelt, die an den Folgen einer berufsbedingten COVID-19-Erkrankung leiden.

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Manche Menschen stecken sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 an. Seit Beginn der Pandemie ist das insbesondere bei Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege häufig vorgekommen. Grundsätzlich kann es sich bei einer Ansteckung, deren Ursache in der beruflichen Tätigkeit liegt, um einen Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung handeln.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist der Zweig der Sozialversicherung, der für Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten zuständig ist. Versichert sind zum Beispiel alle Arbeitnehmenden sowie Kinder und Jugendliche beim Besuch ihrer Kindertageseinrichtung oder der Schule. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Bei einem Versicherungsfall kommen sie für die Kosten der Heilbehandlung und Rehabilitation auf. Bleibt die Erwerbsfähigkeit trotz aller Maßnahmen dauerhaft gemindert, kann es auch eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung geben. Vielen Versicherten ist nicht bewusst, dass sie gesetzlich unfallversichert sind, denn der Versicherungsschutz ist für sie kostenfrei. Die Beiträge zahlen die Arbeitgebenden beziehungsweise im Fall von Schülerinnen und Schülern sowie Kindergartenkindern die öffentliche Hand.

Weitere Informationen stellt der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die DGUV, auf seiner Website bereit.

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